Pflanzenschutz
Notfallzulassung für Herbizid Quickdown zur Krautabtötung an Kartoffeln
Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen.
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