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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Herbizid Quickdown zur Krautabtötung an Kartoffeln

Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen.

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Appel
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Hiernach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufen-ethyl zwischen dem 4. August und dem 3. Dezember 2023 für die Krautabtötung an Kartoffeln eingesetzt werden.

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