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Neue EU-Regeln

Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel wird einfacher

Weniger chemischer Pestizide: Die EU-Kommission hat neue Regeln beschlossen, die biologische Pflanzenschutzmittel in der EU einfacher zugänglich machen. Damit können Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden. Landwirte können so chemische Pflanzenschutzmittel besser durch nachhaltigere Alternativen ersetzen. Die neuen Regeln gelten ab November 2022.

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Appel
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„Wir haben seit Beginn unserer Amtszeit bereits zwanzig risikoarme Alternativen genehmigt. Mit diesen neuen Regeln werden wir dafür sorgen, dass biologische Alternativen noch schneller zu unseren Landwirten gelangen können. Je mehr Ressourcen wir gemeinsam in die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln investieren, desto mehr sichere Alternativen werden wir haben, um unsere Verpflichtung zu erfüllen, den Einsatz chemischer Pestizide bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren“, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Der Übergang zu nachhaltigeren Nahrungsmittelsystemen bedeute, dass Alternativen zu chemischen Pestiziden gefunden werden müssen, die unseren Planeten und unsere Gesundheit schonen. Die Kommission habe sich verpflichtet, diesen Prozess zu erleichtern, indem sie die Zahl der biologischen und risikoarmen Alternativen auf dem Markt erhöht, so die Kommissarin weiter.

Die neuen Regeln werden die biologischen und ökologischen Eigenschaften jedes Mikroorganismus in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Risikobewertungsprozesses stellen. In diesem Prozess muss die Sicherheit nachgewiesen werden, bevor Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln zugelassen werden können. Sie sollen die Zulassung von Mikroorganismen und biologischen Pflanzenschutzmitteln, die diese enthalten, beschleunigen.

Die neuen Regeln wurden bereits im Februar 2022 von den Mitgliedstaaten gebilligt und werden ab November 2022 gelten.

1 Kommentare
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  • User_MTM5NjI3Mg 06.09.2022 14:18
    Was die EU als Erleichterung verkauft, ist bei genauer Durchsicht eine Verschlechterung des Zulassungsverfahrens. Das Zulassungsverfahren für Mikroorganismen (um die es hier geht) orientiert sich im Wesentlichen an der Gesetzgebung für chemische PSM. Die Datenanforderungen für Mikroorganismen folgen der Tradition der Bewertung chemischer Wirkstoffe. Anstatt die Datenanforderungen auf Basis von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu überarbeiten und an die Wirklichen Risiken anzupassen, hat die Kommission neue Datenanforderungen hinzugefügt. Ich habe leider keine Hoffnung, dass sich dadurch das Zulassungsverfahren beschleunigen wird. wurden leider nicht nicht
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