Antragsteller: Bundesfachgruppe Gemüsebau
Aktuelle Notfallzulassungen im Gemüsebau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Saison 2018 mehrere Anträge der Bundesfachgruppe Gemüsebau auf Notfallzulassung (nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 ABS. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes) erhalten und geprüft.
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Zugestimmt wurde folgenden Anträgen:
- Iprodion gebeiztes Saatgut gegen Alternaria, Stemphylium in Kohlgemüse, Radieschen, Rettich, Möhre, Knollensellerie, Gemüsefenchel und Bleichsellerie
- Proman gegen Unkräuter in Feldsalat (Frühjahrsanbau 2018)
- Benevia gegen Kohlfliege in Radis, Brokkoli und Wirsing
- Benevia gegen Thripse in Bundzwiebeln
- Ordoval gegen Spinnmilben in Freilandgurken
Alle Zulassungen laufen maximal 120 Tage. Die Pflanzenschutzdienste der Länder sind informiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anwendung direkt an Ihren zuständigen Pflanzenschutzberater. Abgelehnt wurden folgende Anträge:
- Proman gegen Unkräuter in Buschbohnen
- Benevia gegen Kleine Kohlfliege in Chinakohl
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