Keine Blätter erlaubt
In Rettich und Radieschen im Gewächshaus müssen die Blätter vor dem Inverkehrbringen entfernt werden, nachdem bestimmte Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden.
- Veröffentlicht am

In Rettich und Radieschen im Gewächshaus wurden die Zulassungen von Previcur Energy (Wirkstoffe: Propamocarb + Fosetyl) gegen Falsche Mehltaupilze sowie Ridomil Gold (Wirkstoffe: Metalaxyl-M + Mancozeb) gegen Falschen Mehltau und Weißen Rost mit der neuen Kennzeichnungsauflage VV610 verbunden:
Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen.
Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt (Rückstandshöchstgehalt in Blättern überschreitet nicht den Wert von Grünkohl).
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.