Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutzmittel

Widerruf der Zulassung von Iprodion

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel: Paroli (Zulassungsnr. 006623-00), Interface (007850-00), Rovral WG (006270-00).

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Zwar sind in Deutschland aktuell nur Mittel zur Spritzanwendung zugelassen, jedoch gibt es in anderen EU-Mitgliedstaaten Zulassungen zur Saatgutanwendung, aufgrund derer das entsprechende Saatgut auch in Deutschland bisher verkehrsfähig war und ausgesät werden durfte.

Da Zulassungen iprodionhaltiger Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten bis zum 5. März 2018 widerrufen werden müssen, erlischt spätestens zu diesem Termin auch die Zulässigkeit für das Inverkehrbringen und das Ausbringen von Saatgut; weitergehende Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzrecht in diesem Fall nicht vor (Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1107/2009 in Verbindung mit §§ 32 Absatz 1, 19 Absatz 1 PflSchG).

 

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat entschieden, die EU-Genehmigung für Iprodion als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis gekommen war, dass Iprodion die Genehmigungskriterien nicht erfüllt. Mit der Durchführungsverordnung 2017/2091 hat die Europäische Kommission die Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen festgesetzt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
HTTP/1.1 500 Access violation at address 07E0FD8C. Write of address 07E0FD8C Server: Microsoft-IIS/10.0 Date: Fri, 11 Jul 2025 22:21:30 GMT Connection: close Content-Type: text/html Content-Length: 206 Internal Server Error 500

Internal Server Error 500


Exception: EAccessViolation
Message: Access violation at address 07E0FD8C. Write of address 07E0FD8C