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Rückbau von Bioenergieanlagen doch vermeidbar?

EEG-Novelle 2017 startet mit deutlichen Verbesserungen

Anfang Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energiengesetzes (EEG).

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Die Bioenergiebranche sieht darin den ersten Ansatz, den massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Auch wenn deutliche Verbesserungen zum EEG 2014 zu sehen sind, weist die Novelle dennoch große Defizite auf, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Bioenergieverbände Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), Fachverband Biogas e. V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FvH) mitteilten.

So besteht nach dem neuen EEG die Möglichkeit, jährliche Anlagen im Umfang von 150 MW installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu zu bauen oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter zu betreiben. Anlagenbetreiber, deren EEGVergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb der Anlage zu sichern. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Altholzanlagen. Die Bioenergieverbände und der DBV fordern deshalb, die Marktsituation zu überprüfen und eventuell alternative Maßnahmen für eine Stabilisierung der Altholzanlagen zu finden. Neu ist auch die Deckelung der Gebote für Neuanlagen auf 14,88 ct/kWh. Für Bestandsanlagen liegt die Deckelung bei 16,9 ct/kWh.

Bei der Vergabe von Vergütungsberechtigungen sollen für Bioenergie-Ausschreibungen künftig weder die Anlagengröße noch der Einsatzstoff berücksichtigt werden, sondern nur das niedrigste Gebot soll einen Zuschlag erhalten. Die Bioenergieverbände sehen darin einen Nachteil für kleinere und mittelständische Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft, da aufgrund der Betriebsgröße höhere Investitions- und Substratkosten notwendig sind. Es besteht die Gefahr einer Verschiebung hin zu Großanlagen.