Stärkungsmittel, Hilfsmittel, Grundstoffe – was ist was?
Licht in das Dunkle der Pflanzenstärkungsmittel brachte Prof. Dr. Stefan Kühne, Julius Kühn-Institut (JKI), Kleinmachnow, kürzlich an den Fachinformationstagen im niederländischen Arcen.
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Pflanzenstärkungsmittel dienen der allgemeinen Gesundheit von Pflanzen und schützen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen. Im Januar 2016 waren 225 Pflanzenstärkungsmittel gelistet, 123 in Bearbeitung und damit 348 Produkte verkehrsfähig. Sie unterliegen nicht einem Zulassungsverfahren. Man sei dabei, eine neue Datenbank über die Pflanzenstärkungsmittel zu erarbeiten. Diese ist noch nicht öffentlich, da noch zu viele offene rechtliche Fragen vorliegen.
Bei Pflanzenhilfsmitteln und Bodenhilfsstoffen steht die Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen und Spurenelementen sowie die Anregung des Wachstums im Vordergrund. Sie unterscheiden sich von Düngemitteln durch ihren begrenzten Gehalt an Gesamtnährstoffen, die eine festgelegte Menge nicht überschreiten dürfen. Diese Produktgruppen unterliegen dem Düngemittelrecht. Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind Stoffe und Gemische, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind.
Diese Stoffe und Gemische sind aber keine Pflanzenschutzmittel und dürfen daher nicht als solche in den Verkehr gebracht werden. Ihr Inverkehrbringen erfordert keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In diese Grundstoffgruppe gehören Talkum, Calciumhydroxid, Quassia-Extrakt, Artemisia vulgaris, Essig, Rainfarn, Rhabarber, Weidenrinde, Lecithin, Fructose, die Große Klette und Natriumhydrogencarbonat. Diese Stoffgruppe wird laut Kühne zukünftig noch mehr Bedeutung in der Praxis erlangen. Des Weiteren wies Kühne auf Pflanzenschutzmittel aus Nahrungsmitteln hin wie Gelatine (Insektizid), Sonnenblumenöl (Insektizid, Akarizid, Fungizid, Keimhemmer), Quassia (Insektizid) oder Lecithin (Fungizid).
Ein Insektizid und Akarizid als Emulsion lässt sich aus einem Teil Pflanzenöl, zehn Teilen Wasser und einigen Tropfen Detergenz herstellen. Ein Fungizid gegen Mehltaupilze kann aus einem Eigelb, 60 ml Pflanzenöl und 20 l Wasser hergestellt werden. Letzteres werde zum Beispiel gegen Mehltau bei Gurken empfohlen.
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