Aktuelle Urteile
erläutert Rechtsanwalt Reinhard Hahn
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Steuererklärung in elektronischer Form
(jlp). Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall eines nebenberuflich tätigen Selbstständigen entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne erzielt. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist nach dem Einkommensteuergesetz die elektronische Form zwingend, wenn der Gewinn mehr als 410 Euro beträgt.
Diese Form ist auch nicht unzumutbar. Das nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibende Restrisiko eines Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten muss er im Hinblick auf das staatliche Interesse an einer Verwaltungsvereinfachung und einer Kostenersparnis hinnehmen. Eine absolute Geheimhaltung von Daten könne ohnehin nicht garantiert werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2204/13
Fahrtkosten eines Selbstständigen
(jlp). Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine jeweils besondere Bedeutung zukommt, sind mit den tatsächlichen Kosten abzugsfähig und nicht nur mit einer Entfernungspauschale. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten absetzbar.
Bundesfinanzhof, Az.: III R 19/13
Mietanpassung nach Zeitablauf
(jlp). Die Vereinbarung in einem Gewerbemietvertrag, „eine Mieterhöhung wird für den Zeitraum der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen“, ist dahingehend auszulegen, dass eine Anpassung der Miete durch den Vermieter nach Ablauf der ersten 5-Jahres-Mietperiode verlangt werden kann. Einer ausdrücklichen Mietanpassungsvereinbarung im Vertrag bedarf es sodann nicht.
Landgericht Hamburg, Az.: 311 O 7/13
Falschanzeige rechtfertigt fristlose Kündigung
(jlp). Eine auf erfundenen Tatsachen beruhende Strafanzeige eines Mieters stellt in der Regel einen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung dar. Dass die Anzeige vorsätzlich falsch erstattet wurde, muss nicht von dem Kündigenden bewiesen werden. Vielmehr obliegt die Beweislast dem Gekündigten.
Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 483/13
Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren
(jlp). Die Umsatzsteuer für Leistungen eines insolvenzbedrohten Unternehmers können Masseverbindlichkeiten sein. Sie sind dann, anders als bloße Insolvenzforderungen, vorrangig zu befriedigen.
Bundesfinanzhof, Az.: V R 48/13
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