Spargel aus 152 und Erdbeeren aus 166 hessischen Betrieben
Mehr Flexibilität für Spargel- und Erdbeeranbauer in Hessen
Die Arbeitszeitregelungen und der hohe bürokratische Aufwand für die Dokumentation der Arbeitszeit stören die Spargelproduzenten wesentlich mehr als der Mindestlohn an sich. Das sagte Rolf Meinhard, Vorsitzender des Arbeitskreises Spargel Südhessen, bereits anlässlich der offiziellen Eröffnung der Spargelsaison in Hessen Mitte April 2015.
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Arbeitszeitregelung und Dokumentation zu unflexibel
„Wir müssen zuerst einmal fünf verschiedene Verträge mit den Arbeitskräften abschließen – vom Arbeitsvertrag über den Mietvertrag, den Vertrag für Verpflegung, den Vertrag zur Aufbewahrung des ausgezahlten Lohns bis zum Vertrag zur Zahlung von Sozial- und Krankenversicherung – bis sie für uns arbeiten können“, zählte Meinhard auf. „Die Bürokratisierung nervt viele wirklich“, meint er. In seinem Betrieb hat der Vorsitzende des Arbeitskreises Spargel in Hessen für die Saison eigens zwei Bürocontainer angemietet und zwei Vollzeitbürokräfte über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt, damit die Verwaltung und die vorgeschriebene Dokumentation sichergestellt werden können. Auf Meinhards und die von vielen Kollegen geforderte Lockerung der Arbeitszeit-Regelungen gab es bis zur Erdbeer-Saisoneröffnung in Hessen am 10. Mai 2015 dann allerdings Neuerungen nach der 15:1-Entscheidung bei der letzten Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder. Ob und wie genau die mögliche Flexibilisierung praktiziert wird, entscheiden die Länder für sich.
Der Forderung, bei Spargel und Erdbeeren müsse es möglich sein, bei hohen Temperaturen und entsprechendem Ernteaufkommen die Mannschaften auch mal 12 bis 13 Stunden arbeiten zu lassen und die mehr gearbeitete Zeit durch Freizeit auszugleichen, wird in Hessen jetzt amtlicherseits Rechnung getragen.
Wie im Rundschreiben des Gesamtverbands der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (siehe www.gemueseonline. de) genannt, ist nämlich der Ausgleich von Mehrarbeitsstunden auch durch den Nachweis von beschäftigungslosen Zeiten oder Zeiten mit geringer Beschäftigung möglich. Dabei soll es ausreichen, wenn zum Beispiel eine Hausfrau aus Polen als Saison-Arbeitskraft in Deutschland bestätigt, dass in ihrer Heimat während des Ausgleichszeitraums kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Die hessischen Betriebe können beim Amt für Arbeitsschutz, aufgehängt bei den Regierungspräsidien, einen Antrag auf Einstufung als Kampagnen- und Saisonbetrieb stellen, der im Schaustellergewerbe und in der Landwirtschaft die Genehmigung von zwölf Stunden Arbeitszeit je Tag vorsieht. Die Anträge werden einzeln geprüft. Es entstehen Kosten von circa 300 bis 500 € je nach Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebs.
Auch der Mindestlohn verursacht Bauchweh
Aber auch der Mindestlohn verursacht bei Meinhard „Bauchschmerzen“, wie er sagte. Der erste Schritt 7,40 € sei zu stemmen, wenn die Kosten kompensiert werden durch die Wahl besserer Spargelsorten, durch das Herausnehmen älterer Anlagen aus der Ernte, durch Erhöhung der Arbeitseffizienz, durch stärkere Mechanisierung und durch die „Verjüngung der Arbeitskräfte“. Zukünftig würden vermutlich eher männliche Saison-Ak für die schwerere Spargelernte eingesetzt und Frauen für die leichtere Erdbeerernte. „Wir probieren alle Kostenscheren aus. Dennoch wissen wir nicht, wie sich die Lage darstellt, wenn der Mindestlohn ab 1. November 2017 bei 9,10 €/Akh liegen wird“, gab er zu bedenken und machte folgende Rechnung auf: „Zahlen wir 50 Cent mehr Lohn pro Stunde, bedeutet das 1.000 € höhere Lohnkosten/ha.“
Dr. Willi Billau, Vorsitzender des Regionalbauernverbands Starkenburg, schilderte seine Erfahrungen. Der Produzent von Spargelpflanzgut mit rund 70 bis 80 Anbaubetrieben als Kunden berichtete davon, dass er eine Besorgnis der Bauern wie hinsichtlich der Problematik Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz noch nicht erlebt habe. Es gibt vor allem viele kleinere und mittlere Betriebe, die sich mit einem Stundenlohn von 9,10 € schwer tun werden. Diese Betriebe werden vermutlich in den nächsten Jahren aus der Produktion aussteigen. „Und das kann nicht Ziel der hessischen Landesregierung sein“, richtete Billau an Ministerin Priska Hinz und: „Bei einem Umrechnungsfaktor von 1:4 bleibt Rumänen bei der Rückkehr nach Hause mehr übrig als jedem deutschen Arbeitnehmer“, sagte er und forderte ebenso, dass die Regelung von 11 Stunden Nachtruhe wegfallen müsse. Er bat die Ministerin um Unterstützung von Lösungen, „die wir ertragen können und bei der Dokumentation nicht mit einem Fuß im Gefängnis stehen“. Auf diese Argumente reagiert die Politik, so auch Priska Hinz, mit dem Hinweis auf die Sonderkonditionen des schrittweise steigenden Mindestlohns von zunächst 7,40 € bis Ende 2017 auf 9,10 €.
Zu den Arbeitszeitregelungen führte die Ministerin an, die Landwirtschaft habe sich im Tarifvertrag dem Entsendegesetz angeschlossen. In dem Fall greifen Bedingungen wie gesonderte Verträge zu Kost und Logis sowie weitere, die von den Bauern jetzt beklagt werden. Es gehe auch um Arbeitsschutz und darum, dass immer wieder Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ausnutzen. Spargel wird in circa 152 hessischen Betrieben (mit Klein- und Nebenerwerb 250 Betriebe) auf 2.214 ha Fläche angebaut. Wie die thüringischen Anbauer erzielen auch die Hessen Höchsterträge von rund 6 t Spargel/ha.
„Wir müssen zuerst einmal fünf verschiedene Verträge mit den Arbeitskräften abschließen – vom Arbeitsvertrag über den Mietvertrag, den Vertrag für Verpflegung, den Vertrag zur Aufbewahrung des ausgezahlten Lohns bis zum Vertrag zur Zahlung von Sozial- und Krankenversicherung – bis sie für uns arbeiten können“, zählte Meinhard auf. „Die Bürokratisierung nervt viele wirklich“, meint er. In seinem Betrieb hat der Vorsitzende des Arbeitskreises Spargel in Hessen für die Saison eigens zwei Bürocontainer angemietet und zwei Vollzeitbürokräfte über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt, damit die Verwaltung und die vorgeschriebene Dokumentation sichergestellt werden können. Auf Meinhards und die von vielen Kollegen geforderte Lockerung der Arbeitszeit-Regelungen gab es bis zur Erdbeer-Saisoneröffnung in Hessen am 10. Mai 2015 dann allerdings Neuerungen nach der 15:1-Entscheidung bei der letzten Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder. Ob und wie genau die mögliche Flexibilisierung praktiziert wird, entscheiden die Länder für sich.
Der Forderung, bei Spargel und Erdbeeren müsse es möglich sein, bei hohen Temperaturen und entsprechendem Ernteaufkommen die Mannschaften auch mal 12 bis 13 Stunden arbeiten zu lassen und die mehr gearbeitete Zeit durch Freizeit auszugleichen, wird in Hessen jetzt amtlicherseits Rechnung getragen.
Wie im Rundschreiben des Gesamtverbands der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (siehe www.gemueseonline. de) genannt, ist nämlich der Ausgleich von Mehrarbeitsstunden auch durch den Nachweis von beschäftigungslosen Zeiten oder Zeiten mit geringer Beschäftigung möglich. Dabei soll es ausreichen, wenn zum Beispiel eine Hausfrau aus Polen als Saison-Arbeitskraft in Deutschland bestätigt, dass in ihrer Heimat während des Ausgleichszeitraums kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Die hessischen Betriebe können beim Amt für Arbeitsschutz, aufgehängt bei den Regierungspräsidien, einen Antrag auf Einstufung als Kampagnen- und Saisonbetrieb stellen, der im Schaustellergewerbe und in der Landwirtschaft die Genehmigung von zwölf Stunden Arbeitszeit je Tag vorsieht. Die Anträge werden einzeln geprüft. Es entstehen Kosten von circa 300 bis 500 € je nach Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebs.
Auch der Mindestlohn verursacht Bauchweh
Aber auch der Mindestlohn verursacht bei Meinhard „Bauchschmerzen“, wie er sagte. Der erste Schritt 7,40 € sei zu stemmen, wenn die Kosten kompensiert werden durch die Wahl besserer Spargelsorten, durch das Herausnehmen älterer Anlagen aus der Ernte, durch Erhöhung der Arbeitseffizienz, durch stärkere Mechanisierung und durch die „Verjüngung der Arbeitskräfte“. Zukünftig würden vermutlich eher männliche Saison-Ak für die schwerere Spargelernte eingesetzt und Frauen für die leichtere Erdbeerernte. „Wir probieren alle Kostenscheren aus. Dennoch wissen wir nicht, wie sich die Lage darstellt, wenn der Mindestlohn ab 1. November 2017 bei 9,10 €/Akh liegen wird“, gab er zu bedenken und machte folgende Rechnung auf: „Zahlen wir 50 Cent mehr Lohn pro Stunde, bedeutet das 1.000 € höhere Lohnkosten/ha.“
Dr. Willi Billau, Vorsitzender des Regionalbauernverbands Starkenburg, schilderte seine Erfahrungen. Der Produzent von Spargelpflanzgut mit rund 70 bis 80 Anbaubetrieben als Kunden berichtete davon, dass er eine Besorgnis der Bauern wie hinsichtlich der Problematik Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz noch nicht erlebt habe. Es gibt vor allem viele kleinere und mittlere Betriebe, die sich mit einem Stundenlohn von 9,10 € schwer tun werden. Diese Betriebe werden vermutlich in den nächsten Jahren aus der Produktion aussteigen. „Und das kann nicht Ziel der hessischen Landesregierung sein“, richtete Billau an Ministerin Priska Hinz und: „Bei einem Umrechnungsfaktor von 1:4 bleibt Rumänen bei der Rückkehr nach Hause mehr übrig als jedem deutschen Arbeitnehmer“, sagte er und forderte ebenso, dass die Regelung von 11 Stunden Nachtruhe wegfallen müsse. Er bat die Ministerin um Unterstützung von Lösungen, „die wir ertragen können und bei der Dokumentation nicht mit einem Fuß im Gefängnis stehen“. Auf diese Argumente reagiert die Politik, so auch Priska Hinz, mit dem Hinweis auf die Sonderkonditionen des schrittweise steigenden Mindestlohns von zunächst 7,40 € bis Ende 2017 auf 9,10 €.
Zu den Arbeitszeitregelungen führte die Ministerin an, die Landwirtschaft habe sich im Tarifvertrag dem Entsendegesetz angeschlossen. In dem Fall greifen Bedingungen wie gesonderte Verträge zu Kost und Logis sowie weitere, die von den Bauern jetzt beklagt werden. Es gehe auch um Arbeitsschutz und darum, dass immer wieder Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ausnutzen. Spargel wird in circa 152 hessischen Betrieben (mit Klein- und Nebenerwerb 250 Betriebe) auf 2.214 ha Fläche angebaut. Wie die thüringischen Anbauer erzielen auch die Hessen Höchsterträge von rund 6 t Spargel/ha.
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