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Rentenbank: Liquiditätshilfen bei Hagelschäden in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Gartenbaubetriebe und Unternehmen der Landwirtschaft an, die durch Hagelschäden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Betroffene Unternehmen können Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie der Hausbank deutliche Ergebnisrückgänge und zu erwartende Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent nachweisen.
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Die Förderdarlehen werden zu besonders günstigen Konditionen angeboten, so die Rentenbank. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier oder sechs Jahre oder zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Die Betriebe können zwischen Krediten mit und ohne vorzeitigem Kündigungsrecht wählen. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,10 Prozent und 1,94 Prozent.

Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, zum Beispiel Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken auch die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.

DBV

 

(c) Gemüse online, 9.8.13

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