Lohn-Diskussion
Bundesempfehlung für Landarbeiter – unterste Lohngruppe auch für Saison-Ak
Ende Januar 2013 haben der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die so genannte Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen. Die Tarifhoheit liegt bei den Mitgliedsverbänden des GLFA, teilt der Verband mit.
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Nunmehr komme es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hin. Damit wird auch einer Forderung des BOG entsprochen, Tarifempfehlungen für die regionalen Tarifpartner auch für Saison-Arbeitskräfte abzugeben. Die Bundesempfehlung sieht nach GLFA vor, dass Löhne und Gehälter der regionalen Landarbeitertarifverträge ab 1. März 2013 um 3,7 % und ab 1. Juli 2014 um weitere 2,8 % angehoben werden.
Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2015. Die bisherige Bundesempfehlung endete am 31. Oktober 2012. Für die Monate November 2012 bis Februar 2013 sei eine Einmalzahlung in Höhe von 230,00 € brutto empfohlen worden. Insgesamt ergebe sich eine Laufzeit der Bundesempfehlung von 32 Monaten.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Bundesempfehlung ist die Aufnahme einer einheitlichen untersten Lohngruppe in die regionalen Flächentarifverträge, erklärt der GLFA. Diese Lohngruppe beziehe sich auf Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erforderten und nach kurzer Einarbeitung auszuüben sind. Darunter fielen somit auch die „klassischen“ Saison-Arbeitskräfte.
Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um einen Mindestlohn oder eine Lohnuntergrenze haben GLFA und IG BAU für diese unterste Lohngruppe jetzt Lohnhöhen vereinbart. Diese gelten bis Ende des Jahres 2018. Beginnend mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von 7,00 € ab 1. Juli 2013 in den alten Bundesländern und ab 1. Juli 2014 mit 7,10 €. in den neuen Bundesländern werde danach schrittweise ab 1. Dezember 2017 bundesweit eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 € erreicht.
Martin Empl, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, sieht die Bundesempfehlung als positives Signal an die qualifizierten Beschäftigten der Betriebe. Arbeitgeber würdigten damit deren Arbeit und Engagement. Mit einer überproportionalen Erhöhung der Ausbildungsvergütung komme zum Ausdruck, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern.
Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion über die Einführung eines Mindestlohns/ einer Lohnuntergrenze hält Empl die Festlegung von Lohnhöhen vor allem für Saison-Arbeitskräfte in einer untersten Lohngruppe für notwendig und zielführend, so Empl und: „Wir gehen dabei davon aus, dass der gemeinsame Wille der Tarifvertragsparteien vom Gesetzgeber nach der nächsten Bundestagswahl respektiert wird“.
Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2015. Die bisherige Bundesempfehlung endete am 31. Oktober 2012. Für die Monate November 2012 bis Februar 2013 sei eine Einmalzahlung in Höhe von 230,00 € brutto empfohlen worden. Insgesamt ergebe sich eine Laufzeit der Bundesempfehlung von 32 Monaten.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Bundesempfehlung ist die Aufnahme einer einheitlichen untersten Lohngruppe in die regionalen Flächentarifverträge, erklärt der GLFA. Diese Lohngruppe beziehe sich auf Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erforderten und nach kurzer Einarbeitung auszuüben sind. Darunter fielen somit auch die „klassischen“ Saison-Arbeitskräfte.
Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um einen Mindestlohn oder eine Lohnuntergrenze haben GLFA und IG BAU für diese unterste Lohngruppe jetzt Lohnhöhen vereinbart. Diese gelten bis Ende des Jahres 2018. Beginnend mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von 7,00 € ab 1. Juli 2013 in den alten Bundesländern und ab 1. Juli 2014 mit 7,10 €. in den neuen Bundesländern werde danach schrittweise ab 1. Dezember 2017 bundesweit eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 € erreicht.
Martin Empl, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, sieht die Bundesempfehlung als positives Signal an die qualifizierten Beschäftigten der Betriebe. Arbeitgeber würdigten damit deren Arbeit und Engagement. Mit einer überproportionalen Erhöhung der Ausbildungsvergütung komme zum Ausdruck, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern.
Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion über die Einführung eines Mindestlohns/ einer Lohnuntergrenze hält Empl die Festlegung von Lohnhöhen vor allem für Saison-Arbeitskräfte in einer untersten Lohngruppe für notwendig und zielführend, so Empl und: „Wir gehen dabei davon aus, dass der gemeinsame Wille der Tarifvertragsparteien vom Gesetzgeber nach der nächsten Bundestagswahl respektiert wird“.
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