Gewächshäuser
Neue Norm könnte Gärtner ärgern
Es gibt von Seiten der Bauaufsichtsbehörde starke Tendenzen, den gesamten Gewächshausbau nach dem neuen Eurocode- Paket DIN EN 1990-1999 künftig wie ganz normale Stahlhochbauten zu behandeln“, so Wolfgang Kräss in einer Pressemitteilung der Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau (INDEGA).
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Wichtige Sonderregelungen wie die verringerte Schnee- und Windlast könnten mit der neuen Regelung wegfallen. Jetzt sind die Verbände gefragt.
Im Klartext würde dies den Wegfall der Sonderregelungen für Wind- und Schneelasten sowie für die Überkopfverglasung bedeuten. Diese bauaufsichtlichen Regelungen werden mit Einführung des Eurocodes neu geschrieben, wobei die Gefahr besteht, dass die Gelegenheit genutzt wird, die Gewächshaus-Sonderregelungen entfallen zu lassen.
„Wir können nur auf Fakten sowie vorliegende Untersuchungen hinweisen und versuchen mit Fachargumenten das Schlimmste zu verhindern“, sagt Kräss, Inhaber von Kräss GlasCon.
Würden die Sonderregelungen bei den Schnee- und Windlasten wegfallen, müssten Gewächshäuser künftig mit deutlich stärkeren Konstruktionen gebaut werden, die nicht nur teurer sind, sondern auch noch Lichtverluste mit sich bringen. Doch damit nicht genug.
Alle Gewächshäuser müssten zudem mit Verbundssicherheitsglas (VSG-Glas) eingedeckt sein oder mit Netzunterspannungen ausgestattet werden, wie es bisher nur über Verkehrsflächen von Verkaufsgewächshäusern aus Gründen des Personenschutzes vorgeschrieben ist.
Als Vertreter der INDEGA ruft Kräss die gärtnerischen Berufsverbände auf Landes- und Bundesebene zu einem verstärkten Engagement auf. „Da das Baurecht auf Länderebene verankert ist, ist es zwingend notwendig, auch dort politisch aktiv zu werden.“ „Wenn die Industrie hier gemeinsam mit den Gärtnern aktiv werden könnte, wäre das überaus hilfreich.
Gartenbau und Industrie müssen gemeinsam die Bedrohung für die gartenbauliche Unterglasproduktion abwenden.“
Im Klartext würde dies den Wegfall der Sonderregelungen für Wind- und Schneelasten sowie für die Überkopfverglasung bedeuten. Diese bauaufsichtlichen Regelungen werden mit Einführung des Eurocodes neu geschrieben, wobei die Gefahr besteht, dass die Gelegenheit genutzt wird, die Gewächshaus-Sonderregelungen entfallen zu lassen.
„Wir können nur auf Fakten sowie vorliegende Untersuchungen hinweisen und versuchen mit Fachargumenten das Schlimmste zu verhindern“, sagt Kräss, Inhaber von Kräss GlasCon.
Würden die Sonderregelungen bei den Schnee- und Windlasten wegfallen, müssten Gewächshäuser künftig mit deutlich stärkeren Konstruktionen gebaut werden, die nicht nur teurer sind, sondern auch noch Lichtverluste mit sich bringen. Doch damit nicht genug.
Alle Gewächshäuser müssten zudem mit Verbundssicherheitsglas (VSG-Glas) eingedeckt sein oder mit Netzunterspannungen ausgestattet werden, wie es bisher nur über Verkehrsflächen von Verkaufsgewächshäusern aus Gründen des Personenschutzes vorgeschrieben ist.
Als Vertreter der INDEGA ruft Kräss die gärtnerischen Berufsverbände auf Landes- und Bundesebene zu einem verstärkten Engagement auf. „Da das Baurecht auf Länderebene verankert ist, ist es zwingend notwendig, auch dort politisch aktiv zu werden.“ „Wenn die Industrie hier gemeinsam mit den Gärtnern aktiv werden könnte, wäre das überaus hilfreich.
Gartenbau und Industrie müssen gemeinsam die Bedrohung für die gartenbauliche Unterglasproduktion abwenden.“
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