Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet
Keine Einkommenssteuerveranlagung für Saison-Arbeitkräfte
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für Saison-Arbeitskräfte ist so gut wie vom Tisch.
- Veröffentlicht am
Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Entwurf verabschiedet, der jetzt noch das vorgegebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, bevor es rechtskräftig wird.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL) hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Künftig müssen Saison-Arbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat.
Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Steuererklärungspflicht hätte für die Saison-Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu deutlich mehr bürokratischem Aufwand geführt.
Nennenswerte Steuermehreinnahmen für den deutschen Staat wären dabei nicht erfolgt. Dagegen hätte sich der Aufwand für die Finanzämter erhöht.
Denn für die Prüfung der Steuererklärungen wären Nachforschungen bis ins Ausland notwendig geworden“, äußerte das BMEL in einer Pressemitteilung.
„Damit haben sich unsere Bemühungen um weniger Bürokratieaufwand für Saison-Arbeitskräfte gelohnt“, sagte der Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz.
Die Berufsverbände haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, ein solches unsinniges Gesetz zu verhindern. Die Verwaltungskosten und der bürokratische Aufwand stünden in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen. Die Vernunft hat sich offenbar durchgesetzt.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL) hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Künftig müssen Saison-Arbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat.
Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Steuererklärungspflicht hätte für die Saison-Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu deutlich mehr bürokratischem Aufwand geführt.
Nennenswerte Steuermehreinnahmen für den deutschen Staat wären dabei nicht erfolgt. Dagegen hätte sich der Aufwand für die Finanzämter erhöht.
Denn für die Prüfung der Steuererklärungen wären Nachforschungen bis ins Ausland notwendig geworden“, äußerte das BMEL in einer Pressemitteilung.
„Damit haben sich unsere Bemühungen um weniger Bürokratieaufwand für Saison-Arbeitskräfte gelohnt“, sagte der Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz.
Die Berufsverbände haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, ein solches unsinniges Gesetz zu verhindern. Die Verwaltungskosten und der bürokratische Aufwand stünden in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen. Die Vernunft hat sich offenbar durchgesetzt.
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