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39. Pfälzer Gemüsebautag

Düngen innerhalb und außerhalb von gefährdeten Gebieten

Seit dem 1. Januar 2021 gelten in gefährdeten Gebieten die zusätzlichen Anforderungen der DüV 2020 und die der Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz (LDüV RLP). Beim online veranstalteten Pfälzer Gemüsebautag ging es darum, was Gemüsebauer berücksichtigen müssen.
Veröffentlicht am
privat
In den roten Gebieten (= nitratgefährdete Gebiete) sind Anbauer*innen nach der Düngeverordnung (DüV) 2020 § 13 dazu verpflichtet, 20 % weniger Stickstoff auszubringen, wie in der Düngebedarfsermittlung berechnet. Zudem schreibt sie eine Winterzwischenfrucht vor. Für Rheinland-Pfalz sind die Auflagen bei Phosphor nach LDüV nicht schwerwiegend. Kerstin Mahler vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz fasste die wichtigsten Änderungen der neuen DüV zusammen. Änderungen auf einen Blick Düngebedarfsermittlung: Seit 1. Mai 2020 gilt auf allen Flächen deutschlandweit: Die Düngebedarfsermittlung (DBE) für Stickstoff (N) und Phosphat bleibt analog zur DÜV 2017 erhalten, aber für N und Phosphat darf der ermittelte Düngebedarf für...
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