Neue Vorschriften für Registrierkassen ab Januar 2017
Ziel: Keine „schwarzen“ Kassen mehr
Gemüsebaubetriebe, die für den Direktabsatz Registrierkassen nutzen, müssen sie bis zum 31. Dezember 2016 auf den neuesten, den digitalen Stand bringen oder neue anschaffen. Ab 2017 sind nur noch Kassen erlaubt, mit denen Bargeschäfte nicht manipulierbar aufgezeichnet und dauerhaft archiviert werden können.
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Wertvolle Tipps zum Einsatz von Kassensystemen gab Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Horst-Dieter Riepe insgesamt etwa 100 Besuchern des „9. Produkttags Spargel“ im bayerischen Weichering. Angesprochen sind Spargel- und Erdbeeranbauer genauso wie Gemüseerzeuger, die bei der Direktvermarktung am Verkaufsstand, im Hofladen oder auch auf dem Großmarkt Bareinnahmen haben und die bisher bereits eine Registrierkasse eingesetzt haben. Interessanterweise gelten die neuen Bestimmungen nicht für Betriebe, die Bargeld bisher vielleicht nur in dem berühmten „Schuhkarton“ oder in der „Zigarrenkiste“ aufbewahrt haben. Mit einer neuen Software alle Fehler in der Kassenführung auffinden Horst-Dieter Riepe betonte,...
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