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Zeitpunkt des Inkrafttretens der Düngeverordnung (DüV) nicht absehbar

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für den Gemüsebau

Seit mehr als geraumer Zeit beschäftigt die Novellierung der Düngeverordnung die Gemüter im Gemüsebau. Hier der vorläufige Versuch einer Bestandsaufnahme!

Veröffentlicht am
Die Ermittlung des Düngebedarfs ist in der neuen Düngeverordnung zukünftig schriftlich und stets aktuell zu dokumentieren.
Die Ermittlung des Düngebedarfs ist in der neuen Düngeverordnung zukünftig schriftlich und stets aktuell zu dokumentieren.
Im Ringen um den Verordnungstext der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) gab es immer wieder Veränderungen und bis zum Inkrafttreten wird es sicherlich weitere Veränderungen geben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. Auch der Gemüsebau ist von der Novellierung der DüV betroffen; sie wird die Anbauer vor Herausforderungen bei der Umsetzung stellen. Düngebedarfsermittlung Die Ermittlung des Düngebedarfs ist zukünftig schriftlich und stets aktuell zu dokumentieren. Die Basis für den Stickstoffdüngebedarf sind kulturartspezifische Stickstoffbedarfswerte (Sollwerte) und ein System von Zu- und Abschlägen. Die Stickstoffbedarfswerte für Gemüse entsprechen weitestgehend denen, die bereits in »Gemüse« Nr. 3/2014 veröffentlicht...
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