Recht
Bitte nicht füttern
Die Beziehungen zwischen Nachbarn sind meistens problemlos, aber nicht immer. Probleme ergeben sich dann, wenn ein Grundstückseigentümer die Interessen des anderen außer Acht lässt.
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Mit einem solchen Sachverhalt hatte sich das Landgericht Meiningen im Urteil vom 10.7.2013 – 3 S 65/ 13 zu befassen. Es kam zu Konflikten, als der eine Grundstückseigentümer die Gewohnheit entwickelte, den Hund gelegentlich zu füttern, der auf dem anderen Grundstück gehalten wurde, was dessen Eigentümer aber nicht gern hinnahm. Er lehnte die Hundefütterung des anderen Nachbarn ab. Der Hundehalter wollte nicht, dass diese Handhabung fortgesetzt wurde. Ihm gefiel nicht, dass sein Hund mit Wurstbrot gefüttert wurde; er verlangte die Unterlassung dieser Handhabung, hatte damit aber erst beim Gericht Erfolg. Er erreichte erst durch ein Gerichtsurteil, dass das Füttern des Hundes durch den Nachbarn unterblieb.
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