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Regeln bei Fällen der Enteignungs-Entschädigung

»Wenn der Bagger kommt ...«

Eine öffentlich rechtliche Planungsmaßnahme trifft einen Gemüsebaubetrieb – wenn
überhaupt – in einem Unternehmer-Leben nur einmal. Die Kenntnisse, wie man sich dann
verhält, sind eher unterentwickelt. Hier sind zwölf Verhaltensregeln für den Fall der Fälle!

Veröffentlicht am
In Fällen der Inanspruchnahme ist
ein Betroffener gut beraten, täglich
den Fortgang der Bautätigkeit zu
fotografi eren, damit er den Ablauf
genau belegen kann. In einem
einfachen Heft („Bautagebuch“)
sollten minutengenau die gemachten
Feststellungen (als Aktennotiz)
aufgeschrieben werden.
In Fällen der Inanspruchnahme ist ein Betroffener gut beraten, täglich den Fortgang der Bautätigkeit zu fotografi eren, damit er den Ablauf genau belegen kann. In einem einfachen Heft („Bautagebuch“) sollten minutengenau die gemachten Feststellungen (als Aktennotiz) aufgeschrieben werden.Fotos: Schulz
Betroffenen Gärtnern und Landwirten, der Offizialberatung und den meisten Rechtsanwälten ist der Bereich der Enteignungs-Entschädigung mit seinen speziellen Belangen fremd. Betroffene verschenken in solchen Fällen häufig sehr hohe Entschädigungsbeträge von 10.000, 100.000 oder vielen Euro mehr, weil sie ihren Rechtsanspruch nicht kennen und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Manchmal wissen es nicht einmal die Vorhabensträger selbst. Gärtner sind Allrounder: Produktion, Betrieb, Vermarktung, Personal, Buchführung und vieles andere bewältigen sie in der Regel souverän und gekonnt. Wenn ihr Betrieb durch eine öffentlich rechtliche Planungsmaßnahme, zum Beispiel Leitungen, Überspannungen, Kanal- oder Straßenbau, Eisenbahn-,...
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