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Gemeinsames Verbändeschreiben

GLÖZ 2-Regelungen gefährden Dauerkulturen

Die aktuellen Regelungen zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) beinhalten ein Umwandlungs- beziehungsweise Umbruchverbot für Flächen mit Dauerkulturen. Dadurch werden wichtige Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie Heidelbeeranlagen, Spargelfelder oder Baumschulkulturen verdrängt und aus dem heimischen Anbau verschwinden.

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Flächen mit Dauerkulturen, wie zum Beispiel Spargelfelder, könnten aus dem heimischen Anbau verschwinden.
Flächen mit Dauerkulturen, wie zum Beispiel Spargelfelder, könnten aus dem heimischen Anbau verschwinden.Appel
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In einem gemeinsamen Verbändeschreiben an das zuständige Fachreferat im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde auf die Besonderheiten beim Anbau von mehrjährigen Sonderkulturen sowie Obst und Gemüse im Zuge der Umsetzung der Regelungen bei GLÖZ 2 hingewiesen. Die Verbände fordern eine Bestandsschutzregelung für Dauerkulturen, die vor dem 1. März 2023 in der GLÖZ 2-Kulisse angelegt wurden.

Um eine fachlich und ackerbaulich absolut nötige Fruchtfolge zu ermöglichen und den Anbau der Sonderkulturen zu erhalten, müssen Bund und Länder insbesondere die Regelungen GLÖZ 2 dringend anpassen und im Sinne eines praktikablen Sonderkulturanbaus anwenden.

Unterzeichner des Schreibens sind:

  • das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände,
  • die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG,
  • die Bundesfachgruppe Obstbau, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO),
  • der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG),
  • der Bund deutscher Baumschulen (BdB),
  • der Deutsche Bauernverband (DBV) und
  • die Familienbetriebe Land und Forst.
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