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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel ATC Lambda widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 27. März 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel ATC Lamdba (GP-Nr. 024675-00/114) widerrufen.

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Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.

Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.

Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

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