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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Widerruf der Zulassung der Wirkstoffe Spirotetramat und Spinetoram

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat sowie die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exalt mit dem Wirkstoff Spinetoram.
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Wirkstoff Spirotetramat:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spirotetramat gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

  • Movento SC 100, Zulassungsnummer 008860-00
  • Movento SC 100, Zulassungsnummer 008007-00
  • Movento OD 150, Zulassungsnummer 026554-00

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Wirkstoff Spinetoram:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exalt (Zul.-Nr. 008515-00) mit dem Wirkstoff Spinetoram. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spinetoram gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft.

Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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