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EU-Parlament stimmt Gesetz zu

Mehrheit für Naturwiederherstellungsgesetz

Das „EU Nature Restoration Law“ – Gesetz zur Wiederherstellung der Natur – kommt. Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit dafür gestimmt und damit den Weg final geebnet. Es gilt als Kernelement zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und dem europäischen Green Deal und ist umstritten. 

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Das Das „EU Nature Restoration Law“ sieht unter anderem vor, dass in der gesamten Europäischen Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis zum Jahr 2050 sollen 90 Prozent aller geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt sein.  Das Gesetz sieht zudem auch spezielle Ziele für verschiedene Ökosysteme vor, zum Beispiel eine Wiedervernässung von Moorböden in Agrarökosystemen.

Zustimmung aus den deutschen Ministerien und vom Naturschutz

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüsst die EU-Entschiedung. Er meint: "Die Landwirtschaft hängt wie kein anderer Sektor ab von intakten Ressourcen, von stabilem Klima, gesunden Böden und reicher Artenvielfalt. Ich freue mich daher, dass das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nun eine Mehrheit gefunden hat. Das Vernunftprinzip von Schützen und Nutzen sichert unsere Ernten in 10, 20 und 50 Jahren und ist im ureigenen Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte."

Bundesumweltministerin Steffi Lemke meint: „Mit der heutigen Zustimmung im Europäischen Parlament bekennt sich Europa klar zum Schutz und zur Wiederherstellung unserer Natur und Umwelt. Das ist eine großartige Nachricht. Wir alle sind auf intakte und gesunde Ökosysteme angewiesen. Es ist daher gut, dass sich dieses Verantwortungsbewusstsein heute durchgesetzt hat. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stärken wir gemeinsam unsere natürlichen Lebensgrundlagen und setzen zugleich unsere internationalen Verpflichtungen im Bereich Natur- und Artenschutz EU-weit um.“

Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg, zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung: „Trotz des massiven Widerstands der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber und den rechtsradikalen Parteien im EU-Parlament ist von dem einst starken Green Deal von der Leyens immerhin das Nature Restoration Law übriggeblieben. Offenbar konnte am Ende auch die Lobbyarbeit der unionsgeführten Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer unter Federführung von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk das Vorhaben nicht stoppen. Das macht Hoffnung und hebt die Bedeutung der Europawahlen im Juni für den Umwelt- und Naturschutz hervor.“

Ablehnung bei den Verbänden

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law – NRL) im Europäischen Parlament über das Trilogergebnis sieht der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, als schwere Bürde für das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft: „Das Trilogergebnis zu den Naturwiederherstellungszielen ist ein Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Zudem steht dieses Gesetzesvorhaben in krassem Widerspruch zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft, in der sich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen für eine Kooperation mit den Landwirten und Grundeigentümern im Naturschutz ausgesprochen und klar für eine Politik der Anreize anstelle von Verboten und Auflagen plädiert haben. Der Grundansatz des Naturwiederherstellungsgesetzes bleibt eher rückwärtsgewandt und ordnungspolitisch mit weitreichenden Vorgaben und pauschalen Zielen für die Mitgliedsstaaten. Für die deutschen Landwirte ist es weiter oberste Maxime und Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Naturschutz in der Agrarlandschaft, die Freiwilligkeit und Kooperation mit den Landnutzern voranzustellen. Das Naturwiederherstellungsgesetz ist der völlig falsche Weg für den Schutz der Biodiversität und stellt eine Abkehr vom kooperativen Naturschutz dar. Dieser Ansatz ignoriert, was Land- und Forstwirtschaft mit der heimischen Nahrungsmittelerzeugung, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien bereits leisten. Mit Blick auf die Europawahlen hat das Parlament die Chance vertan, Änderungen am Trilogergebnis einzufordern, obwohl die Position des Europaparlaments im Trilog nur unzureichend berücksichtigt wurde.“

Bei den deutschen Waldeigentümern ist das heutige Votum des EU-Parlaments für das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) auf heftige Kritik gestoßen. „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagte Ivo von Trotha, AGDW-Präsidiumsmitglied und Vizepräsident des europäischen Waldbesitzerverbandes CEPF. „Das ist ein völlig überflüssiger Schritt zurück zu den Fehlern der Vergangenheit.“ Wie schon bei Natura 2000 oder der Ausweisung von FFH-Gebieten würde versucht, hohe Zielmarken mit Vorschriften und Regulierung, aber ohne Finanzierung zu erreichen. „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Umsetzung in der Praxis scheitern wird“, sagte von Trotha: „Der Wald wird durch motivierte Förster und Waldbesitzer zukunftsfest gemacht, nicht durch Vorschriften.“ Das NRL bringe keinen Mehrwert zu den bestehenden Zielen der FFH-Richtlinien. Mit deren Umsetzung erfüllten die EU-Mitgliedstaaten bereits alle in der UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UNCBD, Convention on Biological Diversity) international vereinbarten Ziele.

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