EU plant Bürokratiabbau
Die Europäische Kommission hat aktuell ein Non-Paper mit möglichen Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Landwirte in der EU vorgestellt. Es soll kommende Woche mit den Mitgliedsstaaten diskutiert werden.
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In dem Papier spricht die EU-Kommission von einer Vereinfachung der Konditionalitätsanforderungen. Nachdem für das Jahr 2024 bereits die Teil-Ausnahme von den Vorschriften für brachliegende Flächen, den sogenannten GLÖZ 8, gewährt wurde, will die EU-Kommission nun auch den ersten Standard (GLÖZ 1) ändern. Damit könnte Dauergrünland wieder zu Ackerflächen werden.
Die Kommission wird auch prüfen, welche landwirtschaftlichen Praktiken in sensiblen Zeiträumen möglich sind, wenn die Verpflichtung zur Bodenbedeckung gemäß GLÖZ 6 erfüllt wird.
Die EU will damit auf die Verringerung des EU-weiten Tierbestandes reagieren. Im März soll dazu eine Online-Umfrage gestartet werden, die sich direkt an Landwirtinnen und Landwirte richtet.
Weniger Kontrollen geplant
Im zweiten Punkt schlägt die Kommission vor, die Methode für ausgewählte Kontrollen zu vereinfachen. So soll die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen durch die nationalen Verwaltungen um bis zu 50 Prozent zu verringert werden können. Diese Maßnahme sei eine direkte Reaktion auf die Forderungen der Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt vor, die Bewertung der Qualität des Gebietsüberwachungssystems zu straffen und zu präzisieren. Da weniger Besuche der Verwaltung zu bewältigen seien, werden die Landwirte mehr Zeit haben, sich ihrer eigentlichen Arbeit zu widmen.
Im dritten Punkt schlägt die Kommission vor, die Anwendung des Konzepts der höheren Gewalt und der außergewöhnlichen Umstände zu klären. MIt Klärung des Rechtsbegriffs könnten Landwirte, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss haben (wie z. B. bei schweren Dürren oder Überschwemmungen), nicht alle GAP-Anforderungen erfüllen können, nicht mit Sanktionen belegt werden.
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