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GAP

Bundeslandwirtschaftsminister wirbt für Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 31. Januar 2024 vorgeschlagen, dass Landwirtinnen und Landwirte in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können. Der Vorschlag wird nun mit den Mitgliedstaaten abgestimmt.

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Appel
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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: „Ich werbe innerhalb der Bundesregierung dafür, dass wir dem Vorschlag der EU-Kommission zu den Brachflächen zustimmen. Zugleich stellen sich für uns Fragen der Umsetzung und für unseren GAP-Strategieplan, denn wir brauchen auch weiterhin einen effizienten und effektiven Schutz der Artenvielfalt, die schließlich auch ein unverzichtbarer Produktionsfaktor für unsere Landwirtschaft ist. Wir können nicht die eine Krise auf Kosten einer anderen lösen.“

Hintergrund

Im Rahmen der EU-Agrarförderung müssen Landwirtinnen und Landwirte seit 2023 die sogenannten Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (kurz: GLÖZ) einhalten. Sie sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung Teil der sogenannten Konditionalität. Der GLÖZ-Standard 8 schreibt unter anderem vor, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen, wie Landschaftselemente oder Brachen, vorgesehen ist. In Deutschland müssen die Betriebe mindestens vier Prozent dieser nichtproduktiven Flächen vorhalten. Dazu zählen auch Landschaftselemente, wie Hecken oder Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland oder hohem Grünland- bzw. Dauergrünlandanteil sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

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