Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Proman erhält Notfallzulassung in Feldsalat

Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Proman zum einen zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland zwischen dem 7. Juli und dem 3. November 2023 zulässig.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Daneben darf das Herbizid auch gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Gewächshaus eingesetzt werden. Für diese Anwendung gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 1. September bis zum 29. Dezember 2023.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren