Pflanzenschutz
Proman erhält Notfallzulassung in Feldsalat
Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Proman zum einen zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland zwischen dem 7. Juli und dem 3. November 2023 zulässig.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.