Notfallzulassungen für Proman und Verimark
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman (BCP222H) und Verimark erlassen.
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Hiernach darf das Herbizid Proman (BCP222H) mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung hinaus an Feldsalat zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) angewendet werden. Die Notfallzulassung für Proman (BCP222H) ist auf die Anwendung im Freiland beschränkt und gilt vom 7. März bis zum 4. Juli 2023.
Daneben hat das BVL eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Verimark erteilt. Das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole darf beim Anbau von Tomaten, Gemüsepaprika, Gurken und Auberginen im Gewächshaus zur Bekämpfung von Thrips spp. zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Verimark gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 7. März bis zum 4. Juli 2023.
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