Notfallzulassung für Attracap gegen Schnellkäfer an Kartoffel, Süßkartoffel und Spargel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Mittel ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) erteilt.
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Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Süßkartoffeln und Spargel im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 20. Februar bis zum 9. Juni 2023.
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