Apron XL - Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung und Aussaat von behandeltem Saatgut
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau (Frühbefall) an Saatgut von Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Speisezwiebel, Möhre, Weißkohl, Beten sowie Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) an Stangenbohne, Stangenbohne (Greening-Projekt) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt.
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Die Notfallzulassung bezieht sich auf die Produktion von behandeltem Saatgut, dessen Verbringung innerhalb bestimmter EU-Staaten sowie auf die Aussaat des produzierten bzw. importierten Saatgutes in Deutschlands.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG)Nr. 1107/2009 ist im Zeitraum vom 19. Dezember 2022 bis zum 17. April 2023 die Anwendung von Apron XL für die Produktion von behandeltem Saatgut zulässig. Für Saatgut, dass zur innergemeinschaftlichen Verbringung nach Italien verwendet werden soll, gilt die Notfallzulassung im Zeitraum vom 21. Dezember 2022 bis zum 19. April 2023. Für den gleichen Zeitraum ist der Import aus den Niederlanden und Italien von mit Apron XL behandeltem Saatgut zugelassen.
Die Aussaat von entsprechend der Notfallzulassung behandeltem Saatgut ist zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai 2023 zulässig.
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