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Unlautere Handelspraktiken

Jetzt an Umfrage teilnehmen

Die EU-Kommission lädt Lieferanten in den Agrar- und Lebensmittellieferketten dazu ein, sich bis zum 15. März 2023 an ihrer jährlichen Marktbefragung zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) zu beteiligen.

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Die BLE ermutigt alle Lieferanten in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, die durch die UTP-Gesetzgebung geschützt werden, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die UTP-Richtlinie dient dazu, unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu verhindern.

Für das Jahr 2025 sieht die UTP-Richtlinie eine Evaluierung ihrer Regelungen vor. Durch Ihre Beteiligung an der Umfrage können Sie hierzu einen wertvollen Beitrag leisten!

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Mittwoch, den 15. März 2023 möglich.

Hier geht's zur Umfrage.

Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden die anonymisierten Ergebnisse unter folgendem Link veröffentlicht: Zu den Ergebnissen

Hintergrund

Die Europäische Kommission führt jährlich Umfragen zur Wirksamkeit der Maßnahmen zur Umsetzung der UTP-Richtlinie durch. Die Umfragen werden in allen Mitgliedsstaaten durchgeführt. Betreut werden sie von der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission.

Deutschland hat die UTP-Richtlinie durch das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz („AgrarOLkG“) umgesetzt, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung („BLE“) als Durchsetzungsbehörde stellt sicher, dass das Verbot unlauterer Handelspraktiken eingehalten wird.

Die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette („UTP-Richtlinie“) wurde am 17. April 2019 durch das Europäische Parlament und den Rat erlassen.

Weitere Informationen zum Thema UTP stellt die BLE auf ihrer Internetseite unter https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/UTP/UTP_node.html zur Verfügung. 

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