Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Neue Anwendungsbestimmung für Anwendungen mit einem Wasseraufwand von weniger als 150 L/ha festgelegt

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit horizontal geführtem Spritzgestänge und einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 L/ha zusätzlich die nachfolgende Anwendungsbestimmung NT140 fest.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Inhalt der Anwendungsbestimmung NT140:

Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.

Ferner weist das BVL darauf hin, dass die Wasseraufwandmenge für die oben genannten Anwendungen in Deutschland alternativ auf mindestens 150 L/ha heraufgesetzt werden kann.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren