Entlastung bei Erdgas auch für Landwirte
Angesichts der Krise erhalten auch landwirtschaftliche Betriebe Entlastungen bei Erdgas. Wie diese im Detail aussieht, lesen Sie hier.
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Für den Bereich Haushalte und KMU (also einschließlich Landwirtschaft) sind zwei Elemente vorgesehen:
- Einmalzahlung im Dezember 2022: Hier wird der Bund bei allen Haushalten und KMU den Monatsabschlag der Gas- und Fernwärmerechnung übernehmen. Basis ist der Verbrauch, der für den Abschlag vom September2022 zugrunde gelegt wurde.
- Ab März 2022 sollen die Kosten oberhalb von 12 Cent/KWh (brutto) zu 80 Prozent vom Bund übernommen werden. Dazu wird ein Grundkontingent ermittelt, welches 80 Prozent des Verbrauchs entspricht, der für den Abschlag im September 2022 zugrunde gelegt wurde.
ACHTUNG: Nicht von der Entlastung betroffen ist Flüssiggas (LPG). Verbraucher mit über 1,5 Mio. KWh/a, die über eine geregelte Lastgangmessung verfügen (RLM), sollen in einem gesonderten Entlastungsinstrument adressiert werden. Anfang letzter Woche hat sich eine Verbändeallianz von Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Zentralverband Gartenbau, Union der deutschen Kartoffelwirtschaft, Bundesausschuss Obst und Gemüse, Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse und der Deutsche Kartoffelhandelsverband nochmals an die Bundesminister Habeck, Lindner und Özdemir gewandt, bei Sonderkulturbetrieben für dringende Energiekostenentlastung zu sorgen, vor allem bei Unterglasbetrieben.
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