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Pflanzenschutz

Teilwiderruf der Zulassung von Floramite 240 SC mit dem Wirkstoff Bifenazat

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Zulassungsnummer: 006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen. Für diese Anwendungen gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023.

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Appel
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Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur
006823-00/00-001 Spinnmilben Erdbeere
006823-00/00-002 Spinnmilben Erdbeere
006823-00/00-003 Spinnmilben Zucchini, Aubergine, Gurke
006823-00/00-004 Spinnmilben Tomate, Gemüsepaprika
006823-00/00-005 Spinnmilben Zucchini
006823-00/00-006 Spinnmilben Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine
006823-00/03-001 Spinnmilben, Gallmilben Himbeere, Brombeere
006823-00/03-002 Spinnmilben Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere
006823-00/04-001 Spinnmilben Stachelbeere, Heidelbeere

Die Anwendungen des Pflanzenschutzmittels im Zierpflanzenbau bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.

In der ersten Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022 war darauf hingewiesen worden, dass die angegebenen Anwendungen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind. Es gelten aber die oben genannten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

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