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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung für Tanos zum 16. März 2022

Mit Wirkung zum 16. März 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel TANOS (Wirkstoff: Famoxadon; Zulassungsnummer 034647-00/00) widerrufen. Der Widerruf erfolgte aufgrund einer nicht erneuerten EU-Genehmigung für den Wirkstoff Famoxadon.

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Appel
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Gemäß der Regelungen im Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1379 wurde für das Fungizid TANOS eine Abverkaufsfrist bis zum 16. September 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 16. September 2023 festgelegt. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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