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Zur erneuten Änderung der Gebietsabgrenzung

DBV: Basis muss ein breites Messstellennetz sein

Anlässlich der Übermittlung eines neuen Änderungsvorschlags für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsabgrenzung zur Düngeverordnung nach Brüssel sieht der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, in der geplanten, abermaligen Änderung der Gebietsabgrenzung „das Gegenteil von Klarheit“ und massiven Unmut bei den Bauern.

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Appel
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„Für die Ausweisung riesiger roter Gebiete nur auf der Basis von statistischen oder mathematischen Verfahren und vor allem ohne Berücksichtigung des Verursacherprinzips haben wir kein Verständnis. Solche weitreichenden Einschränkungen ohne Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Zusammenhänge sind nicht verhältnismäßig und werden vermutlich noch die Gerichte beschäftigen. Basis für eine genaue und differenzierte Gebietsabgrenzung muss ein breites Messstellennetz sein. Wenn mit der neuen Gebietsabgrenzung Landwirte ungerechtfertigt in großen pauschalen Gebieten mit zusätzlichen Auflagen überzogen werden, ist dies die Verantwortung der Länder, zu wenige Messstellen für eine genaue Binnendifferenzierung eingerichtet zu haben. Eine enge räumliche Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist wasserwirtschaftlich geboten, vermeidet Übermaßregelungen und ist auch von der EU-Kommission ausdrücklich unterstützt worden.“

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