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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Cuprozin progress im Kartoffelbau

Für das Pflanzenschutzmittel Cuprozin progress hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

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Appel
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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 21. Juli bis zum 17. November 2021. 

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