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Beitragsstundung

SVLFG stundet auf Antrag Beiträge für Hochwasser-Betroffene

Das verheerende Hochwasser in einigen Teilen Deutschlands hat für viele Menschen das Leben von heute auf morgen total verändert. Die Verluste sind so groß, dass eine Aufarbeitung gerade erst anfangen kann. Viele Versicherte der SVLFG leben in den betroffenen Regionen. Sie möchte dort, wo es möglich ist, der Grünen Branche unbürokratisch und schnell helfen. Die SVLFG bietet ihren Versicherten in den betroffenen Gebieten daher eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 an.

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Appel
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Es reicht ein formloser Antrag an alle bekannten Anschriften der SVLFG (www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns), ein Anruf unter 0561 785-2044 oder eine E-Mail an versicherung@svlfg.de.

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