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Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

EU-Agrarrat beschließt Systemwechsel

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU haben bei ihrer Ratssitzung Ende Juni in Luxemburg das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) bestätigt. 

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Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP sichern zum einen die Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.

Julia Klöckner: „Mit der neuen GAP steigen wir ein in den Systemwechsel: Für eine Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist wichtig, dass unsere Bauern ihre Existenz auch in Zukunft sichern können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale Lebensmittel produzieren. Unser Gesetzespaket zeigt, dass das nicht im Widerspruch zu mehr Umwelt- und Klimaschutz steht. Denn alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne Gegenleistung.“

Kerninhalte der Gesetzentwürfe:

  • Konditionalität: Jeder Euro Direktzahlung wird an die Einhaltung von Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes gebunden, etwa an die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder an den Moorbodenschutz.
     
  • Budget für Öko-Regelungen: 25 Prozent der Direktzahlungen werden für freiwillige Leistungen reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.
     
  • Umschichtung: Ab 2023 werden zehn Prozent der Mittel aus der Ersten Säule der GAP in die Zweite Säule umgeschichtet, wo sie den Ländern für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder zur Förderung des Öko-Landbaus zur Verfügung stehen. Diese Summe steigt bis 2026 auf 15 Prozent. Für das Übergangsjahr 2022 gelten acht Prozent.
     
  • Umverteilung: Kleine und mittlere Betriebe werden künftig mit zwölf Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen nach Umschichtung besonders gefördert – bisher sind es nur sieben Prozent. Allein in 2023 würden so für die ersten 60 Hektare mehr als 530 Millionen Euro als Extra-Prämien gezahlt.
     
  • Junglandwirte: Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen junge Bäuerinnen und Bauern eine erweiterte Förderung von 98 Millionen Euro erhalten.

Zum weiteren Prozess:

Die konkreten Rechtstexte werden nach der heutigen Ratsbefassung in technischen Trilogen und im Sonderausschuss Landwirtschaft noch abgestimmt. Erst nach Annahme der Rechtstexte durch das EP-Plenum (einfache Mehrheit) wird anschließend der Rat formell die Rechtstexte beschließen (qualifizierte Mehrheit).

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