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Pflanzenschutz

Widerruf der EU-Genehmigung des Mittel-Wirkstoffs Alpha-Cypermethrin

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zu widerrufen. In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin enthalten, spätestens am 7. Dezember 2021 widerrufen müssen. Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 7. Dezember 2022. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird diese rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung und im Internet bekannt geben.

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Appel
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In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Alpha-Cypermethrin zugelassen:

Name Zul.-Nr. Derzeitiges Zulassungsende
Fastac ME 007473-00 31.12.2024
ALFATAC 10 EC 00A212-00 31.10.2021*
FASTHRIN 10 EC 008614-00 31.07.2021*

*) Die Zulassungen der beiden letztgenannten Pflanzenschutzmittel enden in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf vor dem 7. Dezember 2021. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Nach deren Zulassungsende gilt gemäß Pflanzenschutzgesetz und Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten und eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022.

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