Anordnung des Ruhens für Minecto One zur Anwendungen in Porree
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2021 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Minecto One (Zulassungsnummer 008589-00) hinsichtlich der Anwendungen in Porree angeordnet. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von der Entscheidung nicht betroffen.
- Veröffentlicht am

Hintergrund
Gemäß Verordnung (EU) 2018/832 gilt ab dem 1. Juli 2021 ein neuer Rückstandshöchstgehalt von 0,01* mg/kg für Cyantraniliprol in Porree. Damit wird der RHG von ursprünglich 0,6 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze abgesenkt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Minecto One in Porree nicht einhaltbar. Die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes ist nicht gewährleistet.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.