Notfallzulassung für Attracap gegen Schnellkäferlarven
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Attracap erteilt.
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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf befallsgefährdeten Flächen (insbesondere Ökolandbau) im Kartoffel- und Spargelanbau eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung für Attracap gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2021.
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