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SVLFG informiert

Kostenlose Angebotsvorsorge zum Schutz vor Hautkrebs nutzen

Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonneneinstrahlung anzubieten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt sie dabei mit einer Gutscheinaktion. 

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SVLFG
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Nach der arbeitsintensiven Erntesaison kann nun wieder durchgeatmet werden. Jetzt ist die richtige Zeit, um an die eigene Gesundheit sowie an die der Familie und der Mitarbeiter zu denken. Ein Großteil der Arbeit in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau findet in freier Natur statt. Alle Mitarbeiter sind dabei mehr oder weniger stark der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Sonnenlicht braucht der Mensch - ein Übermaß ist allerdings schädlich und kann zu bösartigen Hautveränderungen führen. 

Um Hautkrebserkrankungen vorzubeugen, wurde Anfang des Jahres die Arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonnenstrahlung (UV-Schutz) eingeführt. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern seitdem einmal pro Jahr eine solche Vorsorge anbieten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

Schnell sein lohnt sich!

Die SVLFG unterstützt LBG-versicherte Betriebe. Sie übernimmt im Rahmen einer Gutschein-Aktion in diesem und im nächsten Jahr die Kosten für insgesamt 5000 Vorsorgemaßnahmen. 

Sind alle Gutscheine abgerufen, ist die Aktion beendet. Der Rechtsweg ausgeschlossen. Schnell sein lohnt sich also. Die Gutscheine können bis spätestens Ende 2021 für Erst-, aber auch für Folgebesuche beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Bau-Berufsgenossenschaft (AMD der BG BAU) eingelöst werden. Der AMD der BG BAU ist flächendeckend in Deutschland vertreten. 

Der Gutschein "Angebotsvorsorge UV-Schutz" kann einfach per Mail angefordert werden:

https://www.svlfg.de/ihr-kontakt-zu-uns?ct=05de80615dec08a8

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