Landwirtschaftliche Krankenkasse erhält 30 Millionen Euro Zuschuss
Das Bundeskabinett hat Ende September dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege zugestimmt. Um die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung auch im Jahr 2021 zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, sieht der Entwurf einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds vor.
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Entsprechend der Einigung von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Jens Spahn erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) von diesem Bundeszuschuss einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro. Damit soll die LKK entstandene und in 2021 noch entstehende Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise ausgleichen können. Die Beiträge können damit annähernd stabil gehalten werden. Ohne den Bundeszuschuss, für den sich Bundesministerin Julia Klöckner intensive eingesetzt hatte, wäre der Beitrag im Durchschnitt um 5,9 Prozent gestiegen.
Hintergrund
Die LKK nimmt nicht am Gesundheitsfonds teil. Daher bedarf es einer separaten Finanzierungsregelung für die LKK. Die Beteiligung der LKK am Bundeszuschuss soll im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) dergestalt umgesetzt werden, dass der Gesundheitsfonds der LKK einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro überweist.
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