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EU-Öko-Verordnung

Einführung der neuen Öko-Verordnung soll verschoben werden

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden.

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Appel
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Bioland begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission einer einjährigen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung - vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 – ausdrücklich.

„Wir sind sehr erleichtert über diese Entscheidung. Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte. Gerade im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung besteht noch Orientierungsbedarf. Mit der Verschiebung wird den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen können“, so Jan Plagge, Präsident Bioland e. V. „Die Ökobranche wurde gehört, das erkennen wir an. Jetzt ist es wichtig, dass der Vorschlag im Eilverfahren von den Parlamentariern angenommen wird.“

Auch Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), äußerst sich positiv auf den Vorschlag: „Europas Bio-Bewegung begrüßt es sehr, dass die EU-Kommission die Anwendung des Bio-Rechts um ein Jahr verschieben will. Nur mit diesem Zeitpuffer können die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden. Jetzt ist es wichtig, dass das EU-Parlament und die -Mitgliedsstaaten dem Vorschlag der Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmen. Schon Mitte Mai hatten das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten der EU deutlich gemacht, dass sie die Verschiebung unterstützen. Auch Bundesministerin Klöckner und die Länder hatten sich für den neuen Zeitplan stark gemacht. Ein schneller Beschluss ist entscheidend, um den Bio-Betrieben Planungssicherheit zu geben. Ein gut und gründlich ausgearbeitetes Bio-Recht ist eine wichtige Voraussetzung um das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie zu erreichen und so für mehr Artenvielfalt, sauberes Wasser, Klimaschutz und artgerechte Tierhaltung in Europa zu sorgen.“

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung ausdrücklich, wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) mitteilt. "Es ist die richtige Entscheidung. Die Gespräche und Erläuterungen unseres Ministeriums, dass der Zeitdruck unseren ökologischen Betrieben schadet, hat gefruchtet. Es ist wichtig, dass hier gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung geht." 

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