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Energieeffizienzmaßnahmen

Förderanträge bis 28. Februar 2020 noch möglich

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) setzt auf eine zeitnahe und praktikable Anpassung bei der Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Bundesanzeiger mitteilte, können ordnungsgemäße Anträge nach der geltenden Förderrichtlinie noch bis zum 28. Februar 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

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Appel
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„Angesichts der Regierungspläne zum Klimaschutz ist ein unkompliziertes und schnelles Antrags- und Genehmigungsverfahren unabdingbar“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Bereits jetzt wird das Bundesprogramm Energieeffizienz von den gärtnerischen Betrieben in hohem Maße nachgefragt. Wiederholt war das Gesamtbudget vor Ablauf des Jahres aufgebraucht.

Hintergrund

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau wird seit dem 1. Januar 2020 aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung gespeist und wird dementsprechend fachlich neu ausgerichtet. Das erfordert zunächst ein zeitnahes Auslaufen der geltenden Förderrichtlinie, so das Bundeslandwirtschaftsministerium im Bundesanzeiger.

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