Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

„Minecto One“ zur Anwendung in Gemüse- und Obstkulturen zugelassen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19. Dezember 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Minecto One“ (Zulassungsnr. 008589-00) mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt. Die Zulassung ist befristet bis 14. September 2027.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Der Wirkstoff Cyantraniliprole ist in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Bewertung und Zulassung durch das Vereinigte Königreich („zonales Verfahren“).

Das Mittel darf nur von beruflichen Anwendern angewendet werden. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten.

„Minecto One“ darf ausschließlich gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen eingesetzt werden:

Schadorganismus Kultur
Wickler (Tortricidae) Kernobst
Blattminierende Kleinschmetterlingsraupen Kernobst
Zwiebelthrips Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte; Nutzung als Trockenzwiebel
Zwiebelthrips Porree
Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Kleine Kohlfliege Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle
Maiszünsler, Freifressende Schmetterlingsraupen Buschbohne (ausgenommen: Stangenbohne); Verwendung als Frischgemüse
Maiszünsler, Freifressende Schmetterlingsraupen Buschbohne; Verwendung als Trockengemüse
Erbsenwickler, Freifressende Schmetterlingsraupen Erbse (ausgenommen: Zuckererbse); Verwendung als Frischgemüse
Möhrenfliege Möhre
Freifressende Schmetterlingsraupen Wurzel- und Knollengemüse

Durch die Zulassung von „Minecto One“ steht nun ein Wirkstoff mit neuem Wirkmechanismus zur Bekämpfung von resistenten Schadorganismen in diesen Sonderkulturen zur Verfügung.

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wird die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab Januar 2020 enthalten. Anwender müssen bei der Anwendung des Mittels alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung des Mittels beachten.

Zur Online-Datenbank geht's mit folgendem Link:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/01_OnlineDatenbank/psm_onlineDB_node.html

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren