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Klimaschutzgesetz

ZVG fordert weiter Zielkorridore für Emissionsminderung

Das Bundeskabinett hat am 09. Oktober ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele vorsieht. Dieses trifft beim Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) auf eine gemischte Bewertung.

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Appel
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Im Klimaschutzgesetz wurden Ziele für CO2-Minderungen bis 2030 festgelegt. Entgegen den Zielvorgaben im Klimaschutzplan 2050 ist allerding kein Zielkorridor für die Erreichung vorgesehen, sodass alle Zielvorgaben vom höchsten Wert ausgehen. Der ZVG fordert weiterhin, wie bislang im Klimaschutzplan vorgesehen, wieder den Zielkorridor einzusetzen.

CO2 wird einen Preis bekommen. Diese Bepreisung wird die Gartenbauunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Laut ZVG müssen substanzielle Kompensationsmaßnahmen und Anreize für Investitionen geschaffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Branche gewährleisten zu können. Die vorgesehene Kompensation über die EEG-Umlage unterstützt die Branche nicht.

ZVG-Präsident Jürgen Mertz verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf die Erfolgsgeschichte des Bundesprogrammes Energieeffizienz. Es ist derzeit das einzige, bereits etablierte und hochwirksame Klimaschutzprogramm in Gartenbau und Landwirtschaft. Im Gesetzentwurf ist für den Gartenbau die Fortführung und sogar Steigerung des Bundesprogrammes Energieeffizienz vorgesehen. Dies begrüßt der ZVG, fordert gleichzeitig eine konstruktive Steuerung in der Umsetzung.

Hintergrund

Nach den Verhandlungen am 20. September 2019 zu den Grundzügen des Klimapakets wurde am 09. Oktober das Klimaschutzgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet und auf den Weg gebracht. Im Bereich des Klimaschutzes hat Deutschland bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Ziel ist das Erreichen der Klimaschutzziele 2030.

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