Widerruf der Zulassung von Lamdex Forte und Lambda WG in Dill
Die Pflanzenschutzmittel Lamdex Forte (Zulassungsnummer 034178-00) und Lambda WG (Zulassungsnummer 034178-60) dürfen weiterhin an frischen Kräutern angewendet werden, aber nicht mehr an Dill.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 3. April 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lamdex Forte (Zulassungsnummer 034178-00), auch vertrieben als Lambda WG (Zulassungsnummer 034178-60), zur Anwendung an Dill auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen. Die Anwendung an Dill ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Die Anwendungen gegen beißende bzw. saugende Insekten an frischen Kräutern wurden entsprechend geändert. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 wurden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.
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