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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung von Mospilan SG an Salaten, Endivien, Spinat und Blattkohlen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 8. bzw. 11. März 2019 für bestimmte Anwendungen die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00) widerrufen. Dieses Pflanzenschutzmittel wird auch vertrieben unter der Handelbezeichnung Danjiri (Zulassungsnummer 005655-60).

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Appel
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Folgende Anwendungen sind betroffen:

Anwendungsnummer Beschreibung Widerruf zum

005655-00/03-002

005655-00/03-003

Blattläuse bzw. Weiße Fliegen an Salaten im Gewächshaus

11.03.2019

005655-00/03-004

005655-00/03-005

Blattläuse an Endivien im Freiland bzw. Gewächshaus

11.03.2019

005655-00/03-006

Weiße Fliegen an Endivien im Gewächshaus

11.03.2019

005655-00/13-001

Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus an Blattkohlen (ausgenommen Choy Sum) im Freiland

11.03.2019

005655-00/13-002

005655-00/13-003

Blattläuse an Spinat im Freiland bzw. Gewächshaus

11.03.2019

005655-00/20-007

005655-00/20-008

Blattläuse an Schnittmangold und Stielmangold im Freiland bzw. Gewächshaus

08.03.2019

Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der o. g. Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 werden die RHG für Acetamiprid in einigen Erzeugnissen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass dieser Wert bei den o. g. Anwendungen nicht sicher eingehalten werden kann.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 13. August 2019 geerntet werden. Ausnahme: Für Acetamiprid in Oliven für die Gewinnung von Öl, für Tafeloliven, Gerste und Hafer gelten sie ab dem 13. Februar 2019.

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