70-Tage-Regelung wird dauerhaft
Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat beschlossen, die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigt sich nach intensiven Diskussionen erleichtert über diese Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für die deutschen Bauern. Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.“
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Der Deutsche Bauernverband und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband (GLFA) hatten gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus gefordert, eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen umzusetzen.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt.
„Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“, so Krüsken mit Blick auf die Wettbewerbssituation der deutschen Erzeugerbetriebe in Europa.
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner äußerte sich positiv über den Beschluss: „Ich freue mich, dass ich mit meinem Kollegen Heil in dieser für die Landwirtschaft so wichtigen Frage der kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte eine Einigung erzielen konnte. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird nun unbefristet verlängert. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Tage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde. Sie ermöglicht gerade für die Sonderkulturbetriebe eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und Arbeitsspitzen besser abdecken."
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