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BVL-Datenerhebung

Nicht gespritzt und doch Rückstände?

In der Vergangenheit sind wiederholt Verfrachtungen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen aus behandelten Flächen/Kulturen in nicht behandelte Kulturen berichtet worden. Um besser einschätzen zu können, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt, stellt das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ein Meldeblatt zur Verfügung, mit dem Rückstandsfunde gemeldet werden können, wenn der Verdacht besteht, dass keine direkte Behandlung sondern der Transport über den Luftweg (Abdrift, Verflüchtigung) aus behandelten Flächen ursächlich war.

Den Link zum Datenblatt finden Sie hier

Das Datenblatt finden Sie alternativ als pdf angehängt.

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Ganninger-Hauck
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Unter Abdrift wird im Pflanzenschutz die Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln in Form kleinster Tröpfchen während der Ausbringung durch Spritzen oder Sprühen in Bereiche außerhalb der Ackerfläche verstanden. Das Ausmaß der Abdrift wird bedingt durch die Gerätetechnik, besonders die Art der Düsen, und durch die Windgeschwindigkeit.

Durch Verflüchtigung (Volatilisation) kann ein Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff nach der Anwendung des Mittels aus dem Spritzmittelbelag (flüssige oder feste Phase) in die Luft (Gasphase) gelangen. In der Folge kann der Wirkstoff mit der Luft in angrenzende Bereiche gelangen (Verfrachtung) und sich dort ablagern (Deposition). Das Ausmaß der Verflüchtigung hängt im Wesentlichen von den Eigenschaften des im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffes (insbesondere dessen Dampfdruck), der behandelten Oberfläche (Boden und/oder Pflanze), der ausgebrachten Menge und der Art der Formulierung ab.

Bitte melden Sie nur Fälle, bei denen die Verfrachtung eines Wirkstoffes trotz sachgerechter Anwendung vermutet wird. Das Meldeblatt kann auch verwendet werden, wenn keine Wirkstoff-Rückstände gefunden wurden, sondern lediglich Veränderungen an Pflanzen aufgetreten sind, z. B. vermehrte Aufhellungen.

Bitte füllen Sie das Meldeblatt möglichst vollständig aus. Personen-/ bzw.institutionsbezogene Daten (einschlieißlich exakter parzellenscharfer Flächendaten) werden vertraulich behandelt. Das BVL benötigt diese Angaben u. a. für die Vermeidung von Doppelnennungen und ggf. für Rückfragen. Sollte es eine Veröffentlichung der gemeldeten Ereignisse geben, wird diese in anonymisierter Form erfolgen.

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